Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen, Leistungen, Softwarelizenzen und Services
A. Vertragliche Grundlagen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle
Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren
Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender
und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
2. Ausschließlichkeit
Für Lieferungen, Leistungen,
Softwarelizenzen und Dienstleistungen gelten ausschließlich unsere
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer
Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn DocStream GmbH
ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie DocStream
GmbH sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns
vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber
Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen
Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit
ausdrücklich.
3. Vertragsschluss und
Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn
Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten
schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und
Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt
worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen,
insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der
Vertragsbeziehungen.
Vertragsstrafen müssen sich
beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur
durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
B. Überlassung von Software
4. Lizenz und Umfang der
Nutzung
DocStream GmbH überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem
Kunden das nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und / oder in
der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf
unbestimmte Zeit zu nutzen.
Als vertragsgemäße Nutzung wird
definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch
Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von
Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zwecke der Verarbeitung
sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur
Datensicherung.
Einsatzbereich,
Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen
Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm
beigefügten Handbuch oder entsprechen Anleitungen im WEB.
Der Kunde erwirbt das Recht, die
Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen
Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat
oder wie diese verbrauchsorientiert berechnet werden.
Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung
aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene
Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.).
Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende
Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer
sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im
lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine
zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl
überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als
Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren
Computern.
5. Schutzrechte Dritter
DocStream GmbH stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen
ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von
Urheberrechten, Patenten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten
erhoben werden, vorausgesetzt,
· dass der Kunde DocStream GmbH
unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet,
· der Kunde ohne Zustimmung DocStream GmbH keine derartigen Ansprüche
anerkennt,
· der Kunde DocStream GmbH gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren
zu führen, und DocStream GmbH die notwendige Unterstützung gibt, wobei
sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten DocStream GmbH
gehen.
Die vorstehende Verpflichtung
entfällt, wenn die Urheber- und Patentrechtsverletzung oder sonstige
Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software
oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht
von DocStream GmbH geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz
nicht zugestimmt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen
regeln die gesamte Haftung DocStream GmbH im Zusammenhang mit der
Verletzung von Urheberrechten, Patentrechten oder sonstigen geistigen
Eigentumsrechten.
Im Falle bereits erhobener oder
zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten,
Patentrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann DocStream
GmbH auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder
austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von
DocStream GmbH gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht
verringert werden.
Wenn die Nutzung der Software
oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist
oder wenn nach Ermessen DocStream GmbH eine Klage wegen Verletzung von
Schutzrechten droht, kann DocStream GmbH unter Ausschluss aller
anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten
· die Programme so ändern, dass
sie keine Schutzrechte mehr verletzen;
· dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme
weiter zu nutzen;
· die betreffenden
Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen
und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder
gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind
· die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den
(gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen
Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem
Kunden hierdurch entstandenen Schaden.
6. Eigentum und Urheberrechte
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der
gesamten Dokumentation im Eigentum von DocStream GmbH bzw. von deren
Zulieferern.
DocStream GmbH bleibt Inhaberin
aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen
Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden
Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit
seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten
verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der
Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden
Urhebervermerk an.
Änderungen und Erweiterungen des
Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt
werden, gehen in das Eigentum DocStream GmbH über und können anderen
Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die
Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an DocStream GmbH
abgetreten. DocStream GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.
Eine Änderung des Programmcodes
durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
DocStream GmbH zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund
verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde DocStream
GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter
Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine
Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des
Kunden.
Werden vom Kunden oder von
Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von DocStream GmbH
bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems
beeinträchtigt, so ist DocStream GmbH für entstehende Schäden nicht
haftbar.
7. Zahlungen
Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur
Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der
Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den
gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung.
Die in Rechnung gestellten
Customizing-Leistungen sind zu 50 % bei Vertragsabschluss und zu 50 %
bei Lieferung und Abnahme fällig. Alle anderen aus diesem Vertrag
berechneten Leistungen sind bei Lieferung fällig. Wird nichts anderes
vereinbart, so nimmt der Kunde die Zahlungen unverzüglich auf ein
Bankkonto DocStream GmbH vor.
Kommt der Kunde mit fälligen
Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so ist DocStream GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
8. Pflichten des Kunden
Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen
weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch
zugänglich gemacht werden.
Der Kunde darf
Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an den
Programmen in keiner Form verändern.
Der Kunde hat nach außen für
eine Geheimhaltung aller Programm-, Dokumentations-,
Betriebsunterlagen und programmspezifischer Kenntnisse zu sorgen.
Hierzu gehören nur jene Unterlagen, die dem Kunden in Erfüllung dieses
Vertrages zugänglich gemacht wurden, nicht jedoch Werbeschriften und
deren Inhalt. Er hat seine Mitarbeiter zu einer entsprechenden
Geheimhaltung zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch
über die Laufzeit des Vertrages hinaus, wobei es gleichgültig ist, ob
das Vertragsverhältnis aus irgendeinem Grund vorzeitig aufgelöst
worden ist. Die Geheimhaltungspflicht erfasst darüber hinaus auch ein
Veröffentlichungsverbot nur auszugsweiser Materialien oder Zitate.
Eine Durchbrechung der Geheimhaltungspflicht ist allein mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung DocStream GmbH zulässig.
Der Kunde verpflichtet sich,
DocStream GmbH den durch die Verletzung obiger Bestimmungen
entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des
Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.
9. Kündigung
DocStream GmbH kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn
der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als
zwei Monate in Verzug ist, und / oder der Kunde - nach schriftlicher
Abmahnung - weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen
verstößt.
Der Kunde ist zur Kündigung
dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens DocStream GmbH oder
wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn DocStream GmbH
ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er DocStream
GmbH zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist
verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht
beseitigt worden ist.
Innerhalb einer Frist von fünf
Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme,
Kopien und dazugehörige Materialien, einschließlich geänderter oder
kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher
Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb
von 30 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an DocStream GmbH. Daneben räumt
er DocStream GmbH das Recht auf Kontrolle der Einhaltung dieser
Bestimmung ein.
C. Softwareerweiterung und –anpassung
10. Handling
DocStream GmbH wird die gelieferte Software erweitern
und anpassen.
Der Kunde wird, soweit
die Parteien nichts anderes explizit schriftlich vereinbart haben,
seine Anforderungen an die Software in einer geeigneten Beschreibung
schriftlich rechtzeitig an den Auftragnehmer mitteilen.
Der Kunde stellt DocStream GmbH
alle für die Erstellung der Software erforderlichen Informationen in
schriftlicher, übersichtlicher Form zur Verfügung und erläutert diese
auf Wunsch DocStream GmbH auch mündlich.
Stellt der Kunde fest, dass
erstellte Bedarfsanalysen, Pflichtenhefte oder Leistungsbeschreibungen
nicht mit den Anforderungen übereinstimmen, die der Kunde tatsächlich
verlangt, so wird er DocStream GmbH hierauf unverzüglich schriftlich
hinweisen und Alternativvorschläge unterbreiten. Die Parteien
entscheiden dann einvernehmlich über eine Ergänzung oder Änderung der
Anforderungen. Alle hier genannten Mitwirkungspflichten erbringt der
Kunde kostenlos.
Stellt DocStream GmbH fest, dass
Angaben oder Informationen des Kunden fehlerhaft, unvollständig oder
zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird DocStream
GmbH den Kunden hierauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Der Kunde
wird über eine sich aus diesem Hinweis ergebende Änderung, soweit sie
den Erstellungsprozess der Software betrifft, sofort entscheiden.
Jede Partei nennt der anderen
unverzüglich nach Vertragsabschluss eine fachkundige Person, die
befugt ist, die mit der Erstellung der Software zusammenhängenden
Entscheidungen herbeizuführen.
11. Änderungsverlangen
Solange die Software nicht von DocStream GmbH geliefert wurde, kann
der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen
verlangen, solange das Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis
zum Gesamtauftrag steht und auf sachlichen Erwägungen beruht.
DocStream GmbH wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei
denn, dass DocStream GmbH dieses aufgrund der konkreten betrieblichen
Situation unzumutbar ist.
Führt ein solches
Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche
Gleichgewicht hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als
unerheblich beeinträchtigt wird, so werden die Vertragsparteien
unverzüglich eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen
betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes (insbesondere Vergütung,
Lieferfrist etc.) herbeiführen.
Falls die Parteien nicht
innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens bei
DocStream GmbH eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne
Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
D. Lieferung, Abnahme, Gewährleistung, Haftung, Vertraulichkeit und Datenschutz
12. Lieferung, Termine und
Installation
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche
zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als
fixe Termine schriftlich vereinbart sind.
Zur Installation gelangt
grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine
Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit
schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen
wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der
Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich
einen Ansprechpartner.
Der Kunde übergibt DocStream
GmbH unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen
DocStream GmbH die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen
Hardware / Betriebssystem-Plattform ersehen kann. Stellt DocStream
GmbH fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung
vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden
durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen
zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software
erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des
Zugangs zur Hardware sowie das kostenlose zur Verfügung stellen von
Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen von DocStream
GmbH und das kostenlose zur Verfügung stellen eines kompetenten
Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen
überprüft.
DocStream GmbH stellt dem Kunden
nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von
DocStream GmbH angebotenen Version des Lizenzprodukts in Objektcode
auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift
angegebenen Adresse zur Verfügung. DocStream GmbH behält sich vor, die
Spezifikationen des Lizenzproduktes, z. B. an technische
Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktübliche
Anforderungen anzupassen.
Ein Ausdruck des
Bedienungshandbuches wird mitgeliefert. Er dient der Erlernung der
Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem
Zusammenhang. Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum von DocStream
GmbH bzw. von deren Zulieferern und darf vom Kunden nur zum
vereinbarten Gebrauch benutzt werden.
Bei Verlust der Software oder
des Handbuches liefert DocStream GmbH gegen Entrichtung der
Selbstkosten ein Ersatzexemplar.
DocStream GmbH gewährleistet den
einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen
Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch
DocStream GmbH auf einem Hardwaresystem des Kunden als erfolgt.
13. Abnahme
Nach Installation und Prüfung teilt DocStream GmbH dem Kunden
schriftlich mit, dass die gegenüber der Standardversion erweiterten
und / oder angepassten Softwareteile in vollem Umfang funktionsfähig
sind, und fordert den Kunden zur Abnahme auf.
Der Kunde kann daraufhin die
Software prüfen. Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird
der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Tagen nach der
schriftlichen Mitteilung DocStream GmbH, die Abnahme schriftlich
gegenüber DocStream GmbH erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist
keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als
vorgenommen.
Maßgeblich für den
Fristanlauf ist der Zugang des Schreibens beim Kunden. Zahlt der Kunde
nach Inbetriebnahme der gelieferten Software die Vergütung ohne
Beanstandung, so steht dies einer Abnahme der Software gleich.
Die Abnahme kann wegen Vorliegen
von unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden.
Der Kunde trägt Sorge dafür,
dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der
Lieferung am Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche
Voraussetzungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der
Abnahme.
14. Gewährleistung
DocStream GmbH übernimmt für eine Zeit von zwei Jahren ab dem
Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software
hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im
Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Eine Haftung für eine
bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und
in Schriftform vereinbart wurde. Die Haftung DocStream GmbH gegenüber
Kunden, die Verbraucher sind, aus dem Gesichtspunkt des § 433 Absatz
1, § 8 Nr. 2 BGB bleibt unberührt.
DocStream GmbH weist darauf hin,
dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware
vollständig fehlerfrei zu erstellen.
Der Kunde wird Standardsoftware
unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer
offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Tritt ein Fehler in der Software
auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen
schriftlich an DocStream GmbH zu melden. Im Rahmen der schriftlichen
Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu
beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der
Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines
Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als
berechtigt, setzt der Kunde DocStream GmbH eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt DocStream GmbH mit, welche Art der
Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer
neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. DocStream GmbH ist jedoch
berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur
mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und
wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für
den Kunden mit sich bringen würde. DocStream GmbH kann außerdem die
Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.
Zur Durchführung der
Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden
Mangel stehen DocStream GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden
gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die
Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann
bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt
werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem
Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben
ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das
Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines
unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
DocStream GmbH ist berechtigt,
falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus
wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu
installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems
führt.
DocStream GmbH übernimmt keine
Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des
Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden
vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Es sei denn, die besonderen
Erfordernisse oder Einsatzwünsche wurden schriftlich vereinbart.
Hat der Kunde DocStream GmbH
wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus,
dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte
Mangel DocStream GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat
der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme DocStream GmbH grob
fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen DocStream GmbH
entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Der Kunde wird unverzüglich nach
Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder
sonstigen Eingriffen von Firma am EDV-System eine Überprüfung
durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben
ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.
15. Schulung
DocStream GmbH vermittelt dem Kunden im Rahmen von Schulungen die
Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte
Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in den
Schulungsräumen des Kunden statt.
Findet die Schulung beim Kunden
statt, so ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung
erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos
vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im
PC-Bereich verfügen.
Fallen im Rahmen der Schulung
Übernachtungskosten oder sonstige Spesen bei DocStream GmbH an, so
sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
Reisekosten werden vom Kunden gegen Nachweis erstattet.
16. Haftungs- und
Verjährungsbegrenzungen
DocStream GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
DocStream GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
(Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der
Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter
Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die
vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei
Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen
Unvermögens auf Seiten DocStream GmbH. Eine Haftung für das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme
DocStream GmbH aus Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden
angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden
Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende
Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt
hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen
Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen
gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
Die Verjährungsfrist für
nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
17. Vertraulichkeit,
Datenschutz
DocStream GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet
geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere
Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der
Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen
Vertragszweckes nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle
vertraulichen Informationen mit dem Vermerk "Vertraulich" oder
„Firmenvertraulich“ zu versehen.
E. Rechte bei Nutzungsbeendigung
18. Rückgabe von Sachen
Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die wir unseren Kunden zur
Nutzung überlassen haben, insbesondere gemietete oder geleaste
Hardware, an uns zurückzusenden, wobei die Transport- und
Versicherungskosten von unseren Kunden zu übernehmen sind.
19. Software
Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist
diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die
DocStream GmbH gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger
zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Kunden
zu löschen und das Löschungsprotokoll uns zu überlassen.
20. Dokumentationen
Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören, - einschließlich von
Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen- sind im Original
nebst aller Abschriften zurückzugeben.
21. Bestätigung vollständiger
Rückgabe
Auf Anforderung haben wir Anspruch auf eine förmliche Bestätigung,
dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend
erfüllt worden sind.
F. Nebenbestimmungen
22. Rechtswahl, Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist
dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche
Verweisungen unwirksam.
Erfüllungsort für Lieferungen
und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als
Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel der Sitz DocStream GmbH.
Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung
angegebenen Zahlstelle.
Gerichtsstand für beide Teile
ist der Sitz DocStream GmbH, DocStream GmbH ist jedoch berechtigt,
nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners
geltend zu machen.
Ist Vertragspartner DocStream
GmbH kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa
abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise
ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und
ihrerseits wirksam ist.